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   VGH Bayern, 30.06.2008 - 19 ZB 07.2112   

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VGH Bayern, 30.06.2008 - 19 ZB 07.2112 (https://dejure.org/2008,74654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2008 - 19 ZB 07.2112 (https://dejure.org/2008,74654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 19 ZB 07.2112 (https://dejure.org/2008,74654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besondere Würdigung der Integrationsbemühungen; Gesamtbetrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2008 - 19 ZB 07.2112
    Das Verwaltungsgericht hat ausgehend von der Rechtsnatur des Bleiberechtsbeschlusses als Absprache zwischen den Ländern über die bundeseinheitliche Regelung des Bleiberechts und dem Rechtscharakter der "Vorläufigen bayerischen Bestimmungen zur Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der IMK vom 17. November 2006" als Anordnung im Sinne der §§ 23 Abs. 1 und 60a Abs. 1 AufenthG, die als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift auszulegen und anzuwenden sind (vgl. hierzu BVerwGE 112, 63 zu § 32 AuslG) und in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) eine unmittelbare Rechtsposition der Begünstigten zu begründen vermögen (vgl. näher Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Rdnr. 7 m.w.N.), in der Sache zutreffend festgestellt, dass die Bleiberechtsregelung auch jenen faktisch, wirtschaftlich und sozial integrierten Ausländern eine aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten will, die zwar in mehr oder minder vorwerfbarer Weise ihre Rückführung verhindert haben, aber im Hinblick auf ihre Integrationsbemühungen eine neue Chance verdienen.
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 19 C 09.2328

    Täuschung der Ausländerbehörde; vorsätzliches Hinauszögern oder Behindern

    Letzteres deckt sich mit dem Ergebnisprotokoll eines Arbeitsgesprächs vom 11. Januar 2007 im Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006 (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - juris), in dem festgehalten wurde, dass die Bleiberechtsregelung weitgehend ins Leere laufen würde, wenn man all jene von der Regelung ausschließen wollte, die während ihres langjährigen Aufenthalts zu irgendeinem Zeitpunkt gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder das Verfahren nicht zügig genug betrieben haben.

    Diese generelle Zielsetzung dürfe nicht dadurch konterkariert werden, dass die Ausländerbehörde solange nach Versäumnissen in der Vergangenheit suche, bis sie Integrationserfolge in der Gegenwart nicht mehr aufwögen (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, Beschluss vom 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - juris).

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 19 C 09.2329

    Täuschung der Ausländerbehörde; vorsätzliches Hinauszögern oder Behindern

    Letzteres deckt sich mit dem Ergebnisprotokoll eines Arbeitsgesprächs vom 11. Januar 2007 im Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006 (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - juris), in dem festgehalten wurde, dass die Bleiberechtsregelung weitgehend ins Leere laufen würde, wenn man all jene von der Regelung ausschließen wollte, die während ihres langjährigen Aufenthalts zu irgendeinem Zeitpunkt gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder das Verfahren nicht zügig genug betrieben haben.

    Diese generelle Zielsetzung dürfe nicht dadurch konterkariert werden, dass die Ausländerbehörde solange nach Versäumnissen in der Vergangenheit suche, bis sie Integrationserfolge in der Gegenwart nicht mehr aufwögen (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, Beschluss vom 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - juris).

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Letzteres deckt sich mit dem Ergebnisprotokoll eines Arbeitsgesprächs vom 11. Januar 2007 im Bayer. Staatsministerium des Innern zur Vorläuferregelung, dem Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006 (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, B. v. 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - Juris), in dem festgehalten wurde, dass die Bleiberechtsregelung weitgehend ins Leere laufen würde, wenn man all jene von der Regelung ausschließen wollte, die während ihres langjährigen Aufenthalts zu irgendeinem Zeitpunkt gegen ihre Mitwirkungspflicht verstoßen oder das Verfahren nicht zügig genug betrieben haben.
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